Zugführer

Der/die ZFü ist dem/r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich.Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt.
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  • Der/die Zugführer/in hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken
  • Der/die Zugführer/in ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragen. Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
  • die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • Im/ihr zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  • Im Einsatz ist er/sie der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt

Zugtruppführer

Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

  • Er ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
  • sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
  • hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen.Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Gruppenführer

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz Dokumentation des Einsatzes /Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.
  • Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.