Örtliche Gefahrenabwehr

Unter Örtlicher Gefahrenabwehr versteht man im THW alles, was dem Ortsverband über die normale Fachgruppenausstattung hinaus zur Verfügung steht. Damit ist gewährleistet, dass jeder Ortsverband bestens auf regionale Besonderheiten und Aufgaben reagieren kann.