Auftrag ist das Erkunden/Auffinden von Vermissten, deren Rettung oder Bergung. Dabei sollen alle Gruppen aus dem Ortsverband eng zusammenarbeiten. Eine Person wird in den Trümmern oder Gebäuden vermisst.
In den Statuten eines Helfervereins ist zu entnehmen das mindestens einmal im Jahr eine Sitzung stattfinden muss. So auch beim Landeshelferverein Sachsen/Thüringen .